Organe des Vereins
Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Als nach kirchlichem Recht öffentlicher kanonischer Verein wurde dem Verein durch Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 25.09.2013 die kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.
Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach kirchlichem Recht ist der Verein ein öffentlicher kanonischer Verein.
Der Adveniat e.V. ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter VR 5455 und hat seinen Sitz in 45127 Essen, Gildehofstraße 2.
Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.
Mitgliederversammlung
Mitglied im Verein Bischöfliche Aktion Adveniat e.V. sind:
Beraterinnen und Berater der Mitgliederversammlung:
Vertreter der Hilfswerke in der Mitgliederversammlung:
Vorstand
Hauptgeschäftsführer Pater Martin Maier
Pater Martin Maier SJ ist seit dem 1. September 2021 Hauptgeschäftsführer des Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat. Der Jesuit lebte und arbeitete als Pfarrer in El Salvador, war Chefredakteur der „Stimmen der Zeit“ und vertrat zuletzt den Jesuitenorden bei der Europäischen Union in Brüssel. Pater Maier vertritt Adveniat in Deutschland, Lateinamerika und der Karibik. Neben der Gesamtleitung ist er vor allem auch zuständig für den Auslands- und Projektbereich des Lateinamerika-Hilfswerks.
Geschäftsführerin Tanja Himer
Tanja Himer ist seit dem 15. Februar 2021 Geschäftsführerin des Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat . Sie verantwortet die Abteilungen Verwaltung und Spenderkommunikation des Lateinamerika-Hilfswerks. Zuvor arbeitete sie mehr als zehn Jahre als Geschäftsführerin im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) Krefeld, einem katholischen Frauenfachverband und Kinder- und Jugendhilfeträger mit rund 250 Mitarbeitenden. Tanja Himer verfügt über jede Menge Lateinamerika-Erfahrung: In Paraguay und Venezuela war sie in der Gemeindesozialarbeit, der Notfallhilfe und in einem Kinderheim tätig. Sie ist verheiratet und wohnt in Mönchengladbach.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus höchstens 5 Personen, von denen eine Person Vorsitzender des Aufsichtsrates ist. Sie werden von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Abberufung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Aufsichtsrates ist jederzeit zulässig. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen nicht Mitglied des Vereins sein. Aktuell besteht der Aufsichtsrat aus:
Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Statut
Die Bischöfliche Aktion Adveniat ist eine Einrichtung der Deutschen Bischofskonferenz und wird von den Katholiken in Deutschland getragen. Sie unterstützt die pastorale Arbeit der katholischen Kirche in Lateinamerika und in der Karibik. In Deutschland informiert sie die Gläubigen und die breite Öffentlichkeit über das kirchliche Leben in Lateinamerika und der Karibik und macht auf die Bedürfnisse der Menschen dort aufmerksam. Sie ruft zu Solidarität mit ihnen auf und lässt sich dabei von den pastoralen Optionen der Kirche in Lateinamerika leiten, insbesondere von den vorrangigen Optionen für die Armen und für die Jugend. (…)
Satzung
(1) Der Verein führt den Namen „Bischöfliche Aktion Adveniat“.
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“.
(3) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach kirchlichem Recht ist der Verein ein öffentlicher kanonischer Verein. Als solchem wurde dem Verein mit Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 25. September 2013 die kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.
(4) Der Sitz des Vereins ist Essen.
(…)
Bischöfliche Kommission
Die Bischöfliche Aktion Adveniat erfüllt ihren Auftrag unter Verantwortung und Leitung der Deutschen Bischofskonferenz. Für diese handelt die Unterkommission für Kontakte zu Lateinamerika (insbesondere Adveniat), Bischöfliche Kommission Adveniat genannt. Sie ist der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz verantwortlich (vgl. Statut vom 25. September 2013). Diese stimmt den Vorschlägen der Adveniat-Kommission u. a. über die Ziele, Grundsätze und Richtlinien bei der Unterstützung der Pastoralarbeit in Lateinamerika und der Karibik zu. Über die Verwendung der Adveniat zugeflossenen Mittel, über den Haushaltsplan, die Feststellung der Jahresrechnung einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung und des Bistums Essen erteilt die Bischöfliche Kommission Adveniat ebenfalls die Zustimmung.
Die Mitglieder der Kommission werden von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz für fünf Jahre gewählt, die Berater werden in die Kommission berufen. Alle Mitglieder der Gremien arbeiten unentgeltlich. Die Kommission trifft sich drei Mal pro Geschäftsjahr. An ihren Sitzungen nehmen neben den Beratern der Kommission je ein Vertreter von Misereor, missio Aachen, des Deuschen Caritasverbandes sowie der Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ohne Stimmrecht teil.
Der Vorsitzende der Bischöflichen Unterkommission für die Kontakte mit Lateinamerika (insbesondere Adveniat) hat die fachliche Aufsicht über die Geschäftsstelle und über die Ausführung der Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz, der Bischöflichen Kommission Weltkirche und der Adveniat-Kommission. In Dringlichkeitsfällen kann er über die Vergabe von Projektförderungsmitteln (im schriftlichen Umlaufverfahren) bis zu 50.000 Euro entscheiden.
Bischof Franz-Josef Overbeck wurde im Februar 2010 bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorsitzenden der Unterkommission für Kontakte zu Lateinamerika (insbesondere Adveniat) gewählt.
Mitglieder der Bischöflichen Kommission Adveniat
Stand: 2. März 2022
Berater der Kommission
Stand: 3. November 2021
Vertreter anderer Hilfswerke
Aus dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Vergütung
Die Mitglieder der Bischöflichen Kommission arbeiten unentgeltlich und ohne Aufwandsentschädigung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle werden nach der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) entlohnt, die weitgehend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht.