Zuwendungsbestätigung
Die Jahreszuwendungsbestätigung (Spendenquittung) senden wir Ihnen ab Januar 2026 standardmäßig per E-Mail zu. Damit stellen wir sicher, dass Sie Ihre Bescheinigung schnell, unkompliziert und umweltfreundlich erhalten.
Sollten Sie den Versand per Post wünschen oder möchten Sie, dass Ihre Zuwendungsbestätigung an eine andere E-Mail-Adresse geschickt wird, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, uns Ihre Präferenz mitzuteilen.
Liebe Spenderin, lieber Spender,
Die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstitutes genügt gem. § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV bei Spenden bis 300 Euro als Nachweis Ihrer Spende, wenn diese gemeinsam mit unserem “Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV” (siehe Download) dem Finanzamt vorgelegt werden.
Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV:
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Freistellungsbescheid – Finanzamt Essen-NordOst:
Download PDF
Spendenbescheinigung/Spendenquittung:
Bereits ab 50 Euro erhalten Sie von uns eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.

