Vereinfachter Spendennachweis und Freistellungsbescheid

Liebe Spenderin, lieber Spender,

Die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstitutes genügt gem. § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV bei Spenden bis 300 Euro als Nachweis Ihrer Spende, wenn diese gemeinsam mit unserem “Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV” (siehe Download) dem Finanzamt vorgelegt werden.

Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV:
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Freistellungsbescheid – Finanzamt Essen-NordOst:
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Spendenbescheinigung/Spendenquittung:
Bereits ab 20 Euro erhalten Sie von uns eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.

Für Ihre Bereitschaft, die bedürftigen Menschen in Lateinamerika und der Karibik durch Ihre Spende zu unterstützen, danke ich Ihnen – auch im Namen unserer Partner vor Ort – sehr herzlich.

Pater Martin Maier SJ
Hauptgeschäftsführer

Für weitere Informationen, wie Sie die Armen in Lateinamerika und der Karibik mit einer Spende unterstützen können, wenden Sie sich gerne an:

Carmen Martínez
Abteilung Spenderkommunikation
Telefon 0201 1756-209
E-Mail: carmen.martinez@adveniat.de