Spendenkonto 345Bank im Bistum EssenBLZ 360 602 95
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Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EstDV

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Wenn Sie die Bischöfliche Aktion Adveniat mit bis zu 200,00 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Hinweisblatt zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuerklärung beim Finanzamt vorlegen.

Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung erhalten Sie von uns bereits ab 20 Euro im Laufe des Jahres eine gesonderte Zuwendungsbestätigung, bei Angabe Ihrer vollständigen Adresse.

Vielen Dank für Ihre Spende!

Für Ihre Bereitschaft, die bedürftigen Menschen in Lateinamerika durch Ihre Spende zu unterstützen, danke ich Ihnen – auch im Namen unserer Partner vor Ort – sehr herzlich.

 

Prälat Bernd Klaschka
Geschäftsführer

Die Bischöfliche Aktion Adveniat ist Sondervermögen des Bistums Essen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und dient ausschließlich und unmittelbar kirchlichen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 53,54 AO (Statut vom 21.09.1993, Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Essen 1994, S. 11).
Die Zuwendung wird im Ausland verwendet.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung unmittelbar von der Bischöflichen Aktion Adveniat und nur zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne § 54 AO verwendet wird.

Ihre Spende kommt an


DZI-Spenden-Siegel

Die Spenden an Adveniat helfen direkt - ohne Umwege erreichen sie die Menschen vor Ort.

Informationen

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